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Öffnungszeiten

Montag - Samstag 11:30 - 13:30  u. 17:30 - 22:00 Uhr
              Sonntag  17:30 - 21:00 Uhr
              Mittwoch geschlossen.
              Bitte keine Tischreservierungen per E-Mail

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WER HAT ZUGANG (Alternativen)?

  • Geimpfte mit einem vollständigen Impfschutz durch zwei Impfdosen ab 14 Tagen nach der Zweitimpfung
  • Geimpfte, die eine Auffrischungsimpfung (Booster) erhalten haben
  • Geimpfte mit einer Impfung, die anschließend eine Infektion durchlaufen haben ab dem 29. Tag nach Abnahme des positiven Tests
  • Genesene die danach eine zusätzliche Impfung erhalten haben ab dem Tag der Impfung
  • Genesene für längstens 90 Tage, das Datum der Abnahme des positiven Tests muss mindestens 28 Tage zurückliegen
  • Kinder bis einschließlich 5 Jahren (unabhängig von einer STIKO-Empfehlung)
  • Kinder bis einschließlich 7 Jahre, die noch nicht eingeschult sind (unabhängig von einer STIKO-Empfehlung)
  • Schüler bis einschließlich 17 Jahre, die an der regelmäßigen Schultestung teilnehmen und sich durch Schülerausweis etc. legitimieren können (gilt nicht in den Schulferien)
  • Einsatzkräfte von Feuerwehr, Rettungsdienst, Polizei und Katastrophenschutz, soweit zur Erfüllung des Einsatzauftrages erforderlich

WER HAT ZUGANG MIT VORLAGE EINES NEGATIVEN ANTIGEN-/PCR-TEST (ALTERNATIVEN)?

  • Personen bis einschließlich 17 Jahre (negativer Test erforderlich!)
  • Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können (ärztlicher Nachweis undnegativer Test erforderlich!)
  • Personen, für dies es nicht seit mindestens 3 Monaten eine Impfempfehlung der STIKO gibt (negativer Test erforderlich!)

WAS MUSS KONTROLLIERT WERDEN?

  • Der Impf-, Genesenen- oder Testnachweis muss elektronisch überprüft werden (Das gilt nicht für Gäste, die keine Bürger der EU sind, keinen Wohnsitz innerhalb der EU haben und außerhalb der EU geimpft worden sind).
  • Überprüfung der Identität der Gäste (mit dem vorgelegten Nachweis) durch Einsichtnahme in ein amtliches Ausweisdokument

WAS GILT IM Betrieb?

  • Abstandsgebot von 1,5 Metern
  • Maskenpflicht ab 6 Jahren (außer bei Verzehr). In Innenräumen FFP2-Masken (oder vergleichbar) fürPersonen ab 18 Jahren
  • Pflicht zur Kontaktdatenerfassung (Vor- und Nachname, Anschrift, Datum, Zeitraum der Anwesenheit und sofern vorhanden die Telefonnummer)

Der Außer-Haus-Verkauf und die Abholung von Speisen sind ohne Einschränkungen notwendig (es gilt jedoch Maskenpflicht)

Quelle: DEHOGA  Alarmstufe I Stand: 28.1.2022 als PDF hier
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Vabene Restaurant    Friedrichstrasse 5   72336 Balingen  Telefon 07433 - 9 67 15 57   Restaurant   Cafe   Mittagstisch

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